Wohnbereich für Schwerst- und Mehrfachbehinderte

- Fotos: DRK-Fachklinik Hahnknüll
Die Einrichtung betreut und pflegt Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder psychischer Behinderung und erheblichem Betreuungs- und Pflegebedarf. Die sechs Wohngruppen sind gemischtgeschlechtlich belegt und nehmen volljährige Betroffene mit den Pflegestufen 1 bis 3+ auf. Bei eingeschränkter Alltagskompetenz und Notwendigkeit einer Heimunterbringung können auch Bewohner mit Pflegestufe 0 aufgenommen werden.
Zur Zeit werden Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen und Krankheitsbildern betreut, z.B.:
- Angeborene oder erworbene Hirnschädigung und begleitende körperliche Behinderungen
- Chronische Psychosen
- Autismus
- Down-Syndrom
- Erbkrankheiten (z.B. Chorea Huntington)
- Epilepsie
- Frühkindliche prä-, peri- oder postnatale Hirschädigung
- Hospitalismusschäden
- Organische Wesensveränderungen
- Persönlichkeitsstörungen mit andauernder Persönlichkeitsveränderung
Das Pflege- und Betreuungskonzept orientiert sich an den individuellen Besonderheiten der Bewohner. Ausgehend von der Biografie und den Ressourcen des einzelnen Bewohners wird versucht, eine individuelle Lebens- und Tagesgestaltung zu realisieren, die sich am normalen Tagesablauf, wie er auch außerhalb der Einrichtung üblich ist, orientiert. Ziel ist es, zu einer sinnvollen Tagesstruktur für den Bewohner beizutragen. Dazu steht u.a. die dem Wohnbereich angeschlossene Ergotherapie zur Verfügung, die durch arbeits- und beschäftigungstherapeutische Programme zu Selbstwertgefühl und Selbstverwirklichung beiträgt.
In Intervallen von Anforderung, Reizen, Ruhe und Entspannung werden u.a.
- therapeutische Maßnahmen wie z.B. basale Stimulation und sensorische
Integration durchgeführt und
- Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Kompensationsstrategien
- soziale Kompetenzen
- lebenspraktische Fähigkeiten
- motorische und kognitive Fähigkeiten
- Handlungskompetenz
gefördert.
Die Aufnahme in den Pflegebereich erfolgt nach Vorgesprächen mit Betroffenen, Angehörigen und/oder oder gesetzlichen Betreuern. Mindestens Pflegestufe 1 ist wünschenswert, attestierte Heimbedürftigkeit auf jeden Fall erforderlich.

